Upjers legt „Let’s Play“-Richtlinien fest
Generell sind „Let’s Play“, also kommentierte Videos in denen jemand ein Spiel vorstellt rechtlich eine klare Sache. Sie sind verboten! Schließlich bestehen solche „Let’s Plays“ aus Material, das urheber- und markenrechtlich geschützt ist. Und wer keine Zustimmung vom Urheber hat, darf dieses Material auch nicht nutzen. Dennoch sehen viele Spielefirmen darüber hinweg, sind solche „Let’s Play“-Videos auf YouTube eine kostenlose Promotion für die Spiele. Dennoch möchte der Bamberger Spieleentwickler Upjers, als erstes Unternehmen in der Browsergames-Branche, hier Klarheit schaffen. So sollen Fan-Art und Gameplay-Clips unter Einhaltung weniger Richtlinien auch ohne ausdrückliche Einwilligung seitens Upjers auf Video-Portalen veröffentlicht werden können.
Zu finden sind die überschaubaren Richtlinien unter: http://de.upjers.com/letsplay. Grundsätzlich sollen alle Videos öffentlich sein, man darf lediglich Geld über das YouTube-Partnerprogramm damit verdienen, wenn man ein „Let’s Play“ über ein Spiel in der Beta-Phase macht, muss dies deutlich sein und unter jedem Video soll ein Link auf die originale Startseite des Spiels verweisen.
Wer selbst also ein Browsergame „Let’s Play“ über ein Upjers-Spiel machen möchte, sollte sich auf jeden Fall also die fünf Minuten Zeit nehmen und sich die Richtlinien durchschauen.
P.S. Das Browsergame Magazin sucht auch immer nach begeisternde Let’s-Player die für das Magazin Videos aufnehmen möchte. Solltet ihr daran Interesse haben, dann meldet euch doch einfach bei uns. Die entsprechenden Kontaktadressen findet ihr hier.