Thursday, April 25th, 2024

Upjers legt „Let’s Play“-Richtlinien fest

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upjers-logo-kleinGenerell sind „Let’s Play“, also kommentierte Videos in denen jemand ein Spiel vorstellt rechtlich eine klare Sache. Sie sind verboten! Schließlich bestehen solche „Let’s Plays“ aus Material, das urheber- und markenrechtlich geschützt ist. Und wer keine Zustimmung vom Urheber hat, darf dieses Material auch nicht nutzen. Dennoch sehen viele Spielefirmen darüber hinweg, sind solche „Let’s Play“-Videos auf YouTube eine kostenlose Promotion für die Spiele. Dennoch möchte der Bamberger Spieleentwickler Upjers, als erstes Unternehmen in der Browsergames-Branche, hier Klarheit schaffen. So sollen Fan-Art und Gameplay-Clips unter Einhaltung weniger Richtlinien auch ohne ausdrückliche Einwilligung seitens Upjers auf Video-Portalen veröffentlicht werden können.

Zu finden sind die überschaubaren Richtlinien unter: http://de.upjers.com/letsplay. Grundsätzlich sollen alle Videos öffentlich sein, man darf lediglich Geld über das YouTube-Partnerprogramm damit verdienen, wenn man ein „Let’s Play“ über ein Spiel in der Beta-Phase macht, muss dies deutlich sein und unter jedem Video soll ein Link auf die originale Startseite des Spiels verweisen.

Wer selbst also ein Browsergame „Let’s Play“ über ein Upjers-Spiel machen möchte, sollte sich auf jeden Fall also die fünf Minuten Zeit nehmen und sich die Richtlinien durchschauen.

P.S. Das Browsergame Magazin sucht auch immer nach begeisternde Let’s-Player die für das Magazin Videos aufnehmen möchte. Solltet ihr daran Interesse haben, dann meldet euch doch einfach bei uns. Die entsprechenden Kontaktadressen findet ihr hier.


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