Sunday, June 4th, 2023

Browsergames und die USK – Interview mit Felix Falk

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USK-Alterskennzeichen_Charaktere
Seit 1. Oktober 2011 ist die Unterhaltungssoftware Selbstkontrolle, kurz USK, nun auch für den Onlinebereich zuständig. Neuer und vor allem offizieller Bereich dürften damit nun auch die Browsergames sein. Was sich nun genau für Browsergame-Betreiber ändert und ob Browsergamer bald bei ihren Lieblings-Browserspiele das USK-Altersabzeichen vorfinden, das erfährt man im nachfolgenden Interview mit Felix Falk, Geschäftsführer der USK.

1.) Hallo Herr Falk, bitte stellen Sie sich vor.

Mein Name ist Felix Falk, ich bin 32 Jahre alt und Geschäftsführer der USK.

2.) Seit kurzer Zeit ist die USK auch für Online-Inhalte zuständig. Was ändert sich denn nun konkret für Anbieter von Online-Inhalten, wie z.B. Browsergame-Betreiber? Hat die USK Browsergames schon länger im Blickfeld, oder muss sie sich jetzt erst einmal neu sortieren?

Die im Jugendmedienschutz-Staatsvertrag seit 2003 festgeschriebenen rechtlichen Vorgaben bleiben für Anbieter von Online-Inhalten natürlich dieselben. Neu ist aber, dass die übergreifend anerkannte USK jetzt solchen Anbietern Serviceleistungen anbieten kann und damit den höchsten, gesetzlich verankerten Schutz bietet. Onlinespiele prüfen wir in der USK aber schon seit Jahren. Das ist also technisch und inhaltlich nichts Neues für uns.

3.) Bei Computerspielen beurteilt die USK vor allem den Gewalt-Gehalt. Bei Browsergames wird wahrscheinlich die Suchtgefahr eher im Fokus stehen. Wie schätzen sie die Suchtgefahr in Bezug des Jugendschutzes ein und mit welchen Maßstäben kann man das Suchtpotential eines Spieles überhaupt bewerten?

In der USK haben wir uns ausführlich mit dieser Thematik beschäftigt und am Ende entschieden, dass bei der Alterskennzeichnung kein solches Kriterium zu berücksichtigen sein kann. Der Beirat der USK hat in den Leitkriterien der USK eine klare Aussage dazu getroffen: „Die Existenz von reliablen Merkmalen in Spielangeboten für die Förderung eines pathologischen, als süchtig zu kennzeichnenden Spielverhaltens ist wissenschaftlich umstritten, ebenso wie deren Anwendbarkeit im Rahmen des Jugendschutzes. Aus diesem Grund bleiben sie bei der Bewertung derzeit generell unberücksichtigt.“

4.) Gehen wir einmal davon aus, dass eine Institution wie die USK in naher Zukunft bindende Altersbeschränkungen für Browsergames vergeben sollte. Wie könnte bei solch einem Szenario eine Alterskontrolle aussehen?

Eine verpflichtende Kennzeichnung wird es nicht geben, wenn Sie das meinen. Klar ist, dass sich Anbieter gesetzeskonform verhalten müssen und beispielsweise Inhalte, die geeignet sind, Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren zu beeinträchtigen, durch technische Mittel für diese nicht zugänglich machen. Mit unterschiedlichen Angeboten der USK kann der Anbieter sich dafür die notwendige Unterstützung holen. Je nach Wunsch kann der Service dabei von genereller Beratung über Altersbewertung bei Einzelinhalten bis hin zur Übernahme der Funktion des Jugendschutzbeauftragten oder einer Mitgliedschaft bei der USK reichen.

5.) Muss bei der Thematik Jugendschutz und Browsergames vor allem die Medienkompetenz der Eltern stärker in den Fokus rücken? Ist die USK hier auch aktiv?

Medienkompetenz muss nach wie vor eines der wichtigsten Themen bleiben. Wir als USK tun hier sehr viel in den Bereichen Information und Transparenz. Das erreichen wir insbesondere über unsere Website, Broschüren auf Deutsch, Englisch und Türkisch und zahlreiche Veranstaltungen und Vorträge.

6.) Welche Vorteile haben Browsergame-Betreiber von einer USK-Mitgliedschaft?

Anbieter von Online-Inhalten können sich der USK per Wahrnehmungsvertrag anschließen, das ist demnach also keine Mitgliedschaft im vereinsrechtlichen Sinne. Damit wird das Unternehmen zum privilegierten Mitglied und die USK kann als effektiver Schutzschild zwischen Anbieter und Aufsicht fungiert. Wenn die Aufsicht nun einen Verstoß gegen die Regelungen des JMStV feststellt, so wird sie sich nicht an das privilegierte Unternehmen, sondern direkt an die USK wenden. Hinzu kommt, dass Aufsichtsmaßnahmen und Ordnungswidrigkeitsstrafen gegen Mitglieder bis auf wenige Ausnahmen nicht zulässig sind.

Eine zusätzliche Leistung ist, dass die USK auch als Jugendschutzbeauftragter eingesetzt werden kann. Laut JMStV müssen Unternehmen einen Jugendschutzbeauftragten bestellen und genau das kann an die USK ausgelagert werden, wodurch eigenes Personal gespart wird. Die genaue Leistungs- und Kostenstruktur der USK ist unter online.usk.de abrufbar.

7.) Welche große Browsergame-Unternehmen sind USK-Mitglieder?

Bisher noch keine, denn die Anerkennung ist ja erst mit dem 1. Oktober 2011 in Kraft. Aber wir führen derzeit bereits zahlreiche Startpakete durch, auch von großen Browsergames-Anbietern, so dass es nicht mehr lange dauern wird.

Das Startpaket beinhaltet eine grundlegende Analyse und Ersteinschätzung des Gesamtangebots im Hinblick auf Jugendschutzpflichten sowie individuelle Umsetzungsempfehlungen. Danach weiß das Unternehmen, ob sein Angebot gesetzeskonform ist bzw. was es verbessern kann und ob es sinnvoll ist, einen Wahrnehmungsvertrag mit der USK anzuschließen oder andere Serviceleistungen zu nutzen. Die Gebühr für das Startpaket haben dabei wir mit 300,- Euro sehr knapp bemessen, damit es von möglichst vielen Anbietern wahrgenommen wird. Wir wollen erreichen, dass die Unternehmen der Gamesbranche wissen, wie sie beim Online-Jugendschutz aufgestellt sind und zwar möglichst bevor sie Post von jugendschutz.net oder der KJM bekommen.

8.) Die Mitgliedschaft bei der USK ist relativ teuer. Gibt es eine Alternative für kleinere Browsergame-Betreiber, z.B. eine einmalige Prüfung des Spiels?

Im Gegenteil, für die geleistete Arbeit ist die Mitgliedschaft sogar sehr preiswert. Als gemeinnützige Institution berechnen wir nach reinem Aufwand. Die Mitgliedschaft kostet 3.000,- Euro im Jahr. Darin enthalten ist die kontinuierliche Beratung für Mitglieder der USK bei der gesetzeskonformen Gestaltung und Weiterentwicklung ihrer Webangebote. Gleichzeitig kann im Impressum auf die USK als Qualitätssiegel hingewiesen werden, so dass Aufsicht und Nutzer erfahren, dass die Einhaltung der jugendschutzrechtlichen Bestimmungen durch die USK gewährleistet ist. Durch die Beschwerdestelle der USK wird das Mitglied außerdem bei der Kommunikation entlastet, da sich Nutzer direkt an uns wenden können. Aber wie gesagt, ob eine Mitgliedschaft sinnvoll ist oder eine Einzelprüfung, das kann der Anbieter selbst entscheiden – am besten auf Grundlage der Ergebnisse des Startpakets.

9.) Denken Sie, dass das USK-Siegel in naher Zukunft einen ähnlich hohen Stellenwert bei Browsergames erreichen wird, wie es schon heute bei Computerspielen der Fall ist?

Dafür arbeite ich.
USK-Alterskennzeichen_Uebersicht

10.) Haben Sie abschließend noch Tipps, auf welche Punkte Browsergame-Entwickler schon bei der Entwicklung ihres Spiels in Sachen Jugendschutz achten sollten?

Im Kern geht es darum, dass alle Anbieter dafür Sorge tragen müssen, dass Angebote, die geeignet sind, die Entwicklung von Kindern oder Jugendlichen zu beeinträchtigen oder zu gefährden von den entsprechenden Altersgruppen üblicherweise nicht wahrgenommen werden können. Dafür muss man nicht nur die Inhalte richtige einschätzen, sondern diese besonders im Fall von 16er- oder 18er-Inhalten über qualifizierte technische Mittel schützen. Hier geht es zum Beispiel um die Sendezeitbeschränkung, das Perso-Check-Verfahren oder die Programmierung für ein Jugendschutzprogramm. Hinzu kommen besondere Bestimmungen in Bezug auf Werbung, Links oder nutzergenerierte Inhalte. Wer gegen die Regelungen des JMStV verstößt, kann am Ende eines Aufsichtsverfahrens mit einer Geldbuße von bis zu 500.000 Euro belegt werden. Auf http://online.usk.de gibt es nähere Informationen dazu.


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Comments

3 Responses to “Browsergames und die USK – Interview mit Felix Falk”
  1. Max sagt:

    Interessantes Interview, wenn ich das aber richtig lese, dann hat die Änderung, dass die USK nun auch für Online-Medien zuständig ist, eigentlich bisher überhaupt keine Auswirkungen, außer das man sich da eben nun (gegen mächtig Schotter) beraten lassen kann …

  2. Julian sagt:

    Also den vorletzten Satz im Interview hätte sich der Herr Falk auch sparen können … Was soll denn immer dieses Säbelrassen und das Aufbauen einer Drohkulisse? Meiner Meinung nach führen genau solche Aussagen dazu, dass Institutionen wie die USK nicht gerade beliebt sind …

  3. Uwe sagt:

    Ein wirklich sehr, sehr aufschlussreiches Interview. Besonders die Sache, dass die Suchtgefahr kein Kriterium ist, ist denke ich entscheidend. Denn falls Browsergames wirklich Jugendgefährdend sein sollen, dann ja wohl gerade wegen der Suchtgefahr. Aber ich versteh, dass die USK das nicht aufnimmt, da die Suchtgefahr eben nicht wirklich klassifiziert werden kann. Durch diese Entscheidung dürften aber rund 90% der Browsergame-Betreiber aus dem Schneider sein, da irgendwelche Text-Spiele oder Spiele mit matschigen Texturen wohl kaum jugendgefährdende Inhalte generieren. Eine Mitgliedschaft oder Überprüfung lohnt sich also nur für Spiele-Betreiber mit extremen Settings (z.B. Nuttenspiel) oder für die größeren Spiele-Betreiber mit ihren 3D-Games ala Drakensang Online und Co. Und für Bigpoint und Konsorten sind die 3000 Jährlich wohl eh aus der Portokasse zu zahlen …

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