Friday, March 29th, 2024

FSK und USK nun auch für Onlinemedien zuständig

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Bisher war die Freiwillige Selbstkontrolle der Filmwirtschaft (FSK) und die Unterhaltungssoftware Selbstkontrolle (USK) für den Onlinebereich nicht zuständig, dies hat sich nun geändert. Schon in ihrer Sitzung am 14. September 2011 hat sich die Kommission für Jugendmedienschutz (KJM) beiden Institutionen die Anerkennung als Einrichtungen der Freiwilligen Selbstkontrolle nach dem Jugendmedienschutz-Staatsvertrag (JMStV) ausgesprochen.

Nun können sich Unternehmen mit Onlineangeboten ab sofort der FSK oder der USK als Mitglied anschließen. Damit erhalten sie Schutz vor Aufsichts- und Ordnungswidrigkeitsverfahren sowie Jugendschutzberatung bei der Gestaltung ihrer Webangebote. Ganz günstig ist eine Mitgliedsschaft aber nicht. So findet man beispielsweise bei der Kostenübersicht der USK für Leistungen für Online-Anbieter (JMStV) die Mitgliedschaft bei der USK für 3000 Euro (zzgl. MwSt.) pro Jahr. Die „Beratungsleistungen wie Bewertung von inhaltlicher oder technischer Ausgestaltung von Online-Inhalten“ lässt sich die USK mit 65,- Euro (zzgl. MwSt.) / Stunde vergüten.


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